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Zum Werk
Dieses Handbuch behandelt die in der richterlichen Praxis von Zivil- und Strafrichtern häufigsten Fallgestaltungen in komprimierter Form. Gegenüber der Vorauflage beschränkt sich das Handbuch daher auf die ordentliche Gerichtsbarkeit. Es gibt praktische Hinweise zur rationellen Durchführung der jeweiligen Prozessart. Dabei stellt das Werk das Ineinandergreifen von materiellem und formellem Recht eingehend dar und zeigt Wege auf, Schwierigkeiten aus dieser Verzahnung von Sach- und Verfahrensrecht aufzulösen. Weitere Hilfestellung geben eine Fülle von Beispielen, Mustern und Checklisten.
Im Mittelpunkt des Werkes steht das Zivildezernat des Richters. Die Sonderbereiche des Zivilprozesses wie z. B. der Bauprozess, der Straßenverkehrsprozess, der Arzthaftungsprozess, der Presseprozess oder der Versicherungsvertragsprozess werden dabei eingehend erläutert. Besonderes Augenmerk widmet das Handbuch dem Familienrechtsprozess.
Daneben erläutert das Handbuch die Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit, des Strafprozesses sowie Fragen des richterlichen Berufsrechts. Zu jedem Rechtsgebiet bietet das Werk zahlreiche Tenorierungsbeispiele und weitere Arbeitshilfen.
Vorteile auf einen Blick
- für Zivil- und Strafrichter die wichtigsten Themen komprimiert
- rasche Orientierung in neuen Rechtsgebieten
- Beispiele, Muster, Checklisten
- von erfahrenen Praktikern verfasst
Zur Neuauflage
In der Neuauflage wurde das Handbuch auf die ordentliche Gerichtsbarkeit (Zivil- und Strafrecht) begrenzt.
Sie behandelt die vielfältigen Neuerungen, vor allem für den Familienrechtsprozess, durch das FamFG. Dabei werden die Folgen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungswidrigkeit der Unterhaltsberechnung nach der Dreiteilungsmethode aufgezeigt.
Neu hinzugekommen sind Kapitel zum Massenverfahren in Finanzanlagesachen, zum Urheberrechtsprozess, zum Vergaberechtsprozess und zum Gesellschaftsrechtsprozess. Im Übrigen wurde das Werk auf den aktuellen Stand in Gesetzgebung und Rechtsprechung gebracht, insbesondere ist das neue Berufungsrecht im Zivilprozess bereits behandelt.
Zielgruppe
Für Richter, Staatsanwälte, Referendare und Rechtsanwälte.