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Jeder zweite Kammerberufler ist unzureichend gegen Regresse aus seiner Berufstätigkeit versichert. Im Bereich der notwendigen Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (VSH) kann unzureichende Deckung im Schadensfall schnell eine (Privat-)Insolvenz herbeiführen.
Das Werk spiegelt typische Fehlerquellen und untypische Tätigkeiten mit den üblichen Standarddeckungen der Versicherer wider. Dadurch werden oft übersehene Lücken bzw. Ausschlüsse im Versicherungsschutz (insbesondere die sog. "wissentliche Pflichtverletzung") deutlich.
Daneben werden angrenzende Bereiche des privaten und beruflichen Versicherungsschutzes vorgestellt, einschließlich ihrer teilweise problematischen Abgrenzung zur klassischen VSH.
Schließlich werden mögliche Strategien zur Begrenzung der Haftung aufgezeigt (z.B. Risikomanagement, Individualhaftungsvereinbarung), welche dazu führen, dass sich das Risiko eines Schadensfalls oder eines Wegfalls der Versicherungsdeckung reduziert.
- komplette Darstellung des versicherungsrechtlichen Spezialthemas
- Muss für jeden Kammerberuflerum Regresse zu verhindern
Dr. Johannes Fiala arbeitet als Rechtsanwalt in München und ist Lehrbeauftragter für Bürgerliches Recht und Versicherungsrecht an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg.
Thomas Keppel, Dipl.-Jur. Univ., beschäftigt sich als Rechtsanwalt in München schwerpunktmäßig mit Haftungs- und Versicherungsrecht einschließlich betrieblicher Altersversorgung.
Rechtsanwältin Dr. Katharina Körner arbeitet in München mit Schwerpunkt im Zivilrecht.
Für Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Versicherungsunternehmen.