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Zum Werk
Jährlich ereignen sich in der Bundesrepublik Deutschland tausende von Gewalttaten. Die Opfer haben oft keinen realisierbaren Anspruch gegenüber den Schädigern. Diesem Personenkreis der Geschädigten kann durch Leistungen nach dem OEG dauerhaft geholfen werden.
Das Werk kommentiert die schwierige Rechtsmaterie entsprechend den Erfordernissen der Praxis in übersichtlicher und leicht verständlicher Weise.
Umfassend besprochen werden alle relevanten Vorschriften des OEG in ihren Zusammenhängen unter besonderer Beachtung der aktuellen Rechtsprechung. Ungeklärte und schwierige Rechtsfragen zur Reichweite des OEG, wie beispielsweise zur Vernachlässigung von Kindern oder zur Beweisführung, sind praxisgerecht kommentiert. Anschaulich ist vor allem die vollständige Darstellung aller Hilfen nach dem OEG/BVG. Maßgebliche Verwaltungsvorschriften sind ebenso enthalten wie Berechnungsbeispiele.
Vorteile auf einen Blick
- Kommentierung aller relevanten Vorschriften des OEG
- übersichtliche und transparente Darstellung in Zusammenhang mit allen korrespondierenden Rechtsgebieten
- vollständige praxisgerechte Erläuterung des Leistungsrechts nach dem OEG/BVG
Zur Neuauflage
Die 6. Auflage ist entsprechend den Anforderungen und Bedürfnissen von Praxis und Wissenschaft überarbeitet und verbessert. Teil 1 enthält eine umfassende Kommentierung des OEG und berücksichtigt dabei die Grundsatzentscheidungen des BSG zum Stalking und zur Anwendbarkeit von Glaubhaftigkeitsgutachten. Gleichzeitig werden ungeklärte Bedürfnisse der Rechtswirklichkeit von Opfern, wie Misshandlung und Vernachlässigung von Kindern sowie Beweislastfragen differenziert dargestellt. Teil 2 erläutert umfassend leistungsrechtliche Entscheidungen und Fragestellungen nach dem BVG. Aktuelle Berechnungsbeispiele und ein Frage-/Antwortkatalog typischer Rechtsfragen (FAQ) erhöhen die Handhabbarkeit und den praktischen Nutzen, ebenso wie die Berücksichtigung der relevanten Verordnungen, wie BerufsschadensausgleichsVO, AusgleichsrentenVO, AnrechnungsVO oder die Bekanntmachung der Vergleichseinkommen. Dadurch kann nachvollzogen werden, wem eine Ausgleichsrente oder ein Berufsschadensausgleich zusteht.
Zu den Autoren
Dr. Reinhard Gelhausen ist Präsident des Niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie a.D. Er ist Vorsitzender der Kommission Soziales Entschädigungsrecht/Schwerbehindertenrecht beim Deutschen Sozialgerichtstag. Rechtsanwalt Prof. Dr. Bernhard Weiner ist langjährig erfahrener Opferanwalt und lehrte als Professor an der Polizeiakademie Niedersachsen.
Zielgruppe
Für Sozialrichter, Rechtsanwälte, Versorgungsämter, Landesämter und Hauptfürsorgestellen, Opferhilfeeinrichtungen und Wohlfahrtsverbände.