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Zum Werk
Zum 1. August 2013 hat der Gesetzgeber das veraltete Seemannsgesetz durch ein neues Seearbeitsgesetz ersetzt. Die Reform geht zurück auf die neue "vierte Säule" des internationalen Schifffahrtrechts, die Maritime Labour Convention 2006, durch die weltweit gültige Standards für die Arbeits- und Lebensbedingungen von Seeleuten verbindlich festgelegt werden. Das neue Werk kommentiert erstmals umfassend und praxisbezogen die Bestimmungen des SeeArbG, insbesondere über Arbeitsvermittlungsagenturen, seeärztliche Untersuchungen, Heuerverträge, Arbeitszeiten, Urlaub, Kündigung, Heimschaffung, soziale Einrichtungen und medizinische Versorgung an Bord, Seearbeitszeugnisse und Hafenstaatkontrollen, einschließlich neuer Rechtsverordnungen, und geht dabei auf international praxisrelevante Fragen zur MLC ein.
Vorteile auf einen Blick
- Kommentierung des SeeArbG sowie einschlägiger Rechtsverordnungen
- internationaler Bezug durch Erläuterungen zur MLC
- aus der Sicht von Praktikern geschrieben
Zielgruppe
Für Reedereien, Vermittlungsagenturen, Crew-Agenturen, Versicherer, alle Behörden mit Zuständigkeit und Bezug zur See, Schiedsrichter für Seeangelegenheiten, Anwälte, die in diesem Bereich beraten und Verbände.