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Der Praxisratgeber in allen Nachlassfragen
Zum Werk
Dieses Handbuch der Rechtspraxis ist überarbeitet und auf dem neuesten Stand von Gesetzgebung und Rechtsprechung. Entsprechend der Konzeption der Reihe "Handbuch der Rechtspraxis" stellt es eine Kombination von systematischem Grundriss und Formularbuch dar.
Vorteile auf einen Blick
- Kombination von systematischem Grundriss und Formularbuch
- mit vielen praktischen Tipps
- auf dem neuesten Stand von Rechtsprechung und Gesetzgebung
Zur Neuauflage
Auch die 10. Auflage knüpft an den Erfolg der Vorauflagen an. Deshalb wurden keine strukturellen Veränderungen der Gliederung und Darstellung vorgenommen.
Die Neuauflage berücksichtigt die Änderungen in Rechtsprechung und Gesetzgebung bis September 2013:
- das FamFG, das in der Vorauflage nur als Entwurf berücksichtigt werden konnte und die Rechtsprechung hierzu wurden durchgängig eingearbeitet, ebenso
- die Einführung des Zentralen Testamentsregisters,
- das Gesetz zur Änderung des Erb- und Verjährungsrechts,
- das Personenstandsreformgesetz,
- die Reform des Erbschaftsteuerrechts.
- Das neue Kostenrecht, das sich auch auf Gerichts- und Notarkosten auswirkt (GNotKG),
- das Gesetz zur Übertragung von Aufgaben im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit auf Notare (insbesondere die Vermittlung der Auseinandersetzung durch den Notar),
- der deutsch-französische Wahlgüterstand (und seine erbrechtlichen Folgen) und
- die Europäische Erbrechtsverordnung mit dem Europäischen Erbschein.
Die Hinweise für die notarielle und anwaltliche Beratungspraxis wurden weiter verstärkt, ebenso die prozessualen Hilfestellungen im ZPO- und FamFG-Bereich für Richter, Rechtspfleger, Anwälte, Nachlasspfleger, Nachlassverwalter sowie Testamentsvollstrecker.
Zielgruppe
Dr. Hans Lothar Graf war Vorsitzender Richter am Landgericht und ist als langjähriger Nachlassrichter mit der Materie vertraut. Mittlerweile ist er als Rechtsanwalt in München tätig.
Zielgruppe
Für Rechtspfleger, Nachlassrichter, Rechtsanwälte (insbesondere Fachanwälte für Erbrecht), Notare und Testamentsvollstrecker/Nachlassverwalter.