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Zum Werk
Bereits Mitte 2013 sind die Gesetze zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs in der Justiz bzw. mit den Gerichten (sog. E-Justiz-Gesetz) verabschiedet worden und teilweise am 1.1.2014 bereits in Kraft getreten. In einem Zeitraum von 2014 bis 2022 führen diese Vorschriften schrittweise eine formgebundene elektronische Kommunikation zwischen Gerichten, Anwaltskanzleien und Behörden ein. Die Bundesrechtsanwaltskammer hätte eigentlich bereits bis 1.1.2016 besondere elektronische Anwaltspostfächer (beA) für die Zustellung von Urteilen, Beschlüssen, Schriftsätzen und Ladungen einrichten müssen. Die Einrichtung wurde jedoch verschoben. Dazu kommen Vorgaben für "rechtssicheres Scannen" und Archivieren öffentlicher Urkunden. In den kommenden Jahren müssen alle Anwälte, Gerichte und Behörden daher Vorkehrungen für eine (ausschließlich) elektronische Kommunikation untereinander treffen.
Diese Neuerscheinung zeigt auf, welche konkreten Änderungen und Investitionen, v.a. auch technischer Art, in den Kanzleien in den nächsten Jahren vorzunehmen sind und erleichtert den Anwälten somit die erforderliche Umstellung. Behandelt werden dabei die Themen:
- Beweisrecht
- IT-Sicherheit
- Ersetzendes Scannen
- Digitale Langzeitarchivierung
- Sicherer Versand mit DE-Mail
- Best Practice
Vorteile auf einen Blick
- mit dem neuen E-Justiz- und E-Government-Gesetz
- technische Umstellung für alle Anwälte in Deutschland erforderlich - elektronische Anwaltspostfächer (beA)
- mit Hinweisen zum Beweisrecht und zur IT-Sicherheit
Zielgruppe
Für alle Anwälte, Unternehmen, Gerichte und die Verwaltung.