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Zum Werk
Die Behandlung rechtlicher Fragen erfordert Spezialwissen. Das gilt für das Versicherungsvertragsrecht in besonderem Maße: Es ist außerhalb des vertrauten BGB geregelt - im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) - und durch die Rechtsprechung in vielfältiger Weise ausgeformt.
Dieses Lehrbuch arbeitet zum einen die Grundstrukturen des VVG heraus und stellt sie systematisch dar; zum anderen wird gleichzeitig die für die Versicherungspraxis so wichtige Rechtsprechung gebührend berücksichtigt.
Ohne Rechtsprechungskenntnis lässt sich in kaum einem versicherungsrechtlichen Fall eine brauchbare Lösung erzielen. Deshalb verknüpft dieser Band systematische Darstellung und Kasuistik.
Vorteile auf einen Blick
- kompakte Gesamtdarstellung des Versicherungsvertragsrechts
- aktuelle Rechtsprechung
- zahlreiche Fallbeispiele
Zur Neuauflage
Das Buch behandelt die Eckpunkte des Privatversicherungsrechts, das durch die VVG-Reform im Jahr 2008 tiefgreifende Neuerungen erfahren hat:
- Vertragsabschluss: Antrags- und Invitatiomodell
- Beratungspflichten des Versicherers und des Versicherungsvermittlers
- Informationspflichten des Versicherers
- Obliegenheiten des Versicherungsnehmers
- Risikoausschlüsse
- AGB-rechtliche Kontrolle von Versicherungsbedingungen
- Die zahlreichen gerichtlichen Entscheidungen zum reformierten VVG, die für den Umgang mit dem neuen Recht wegweisend sind, wurden in der Neuauflage ebenso berücksichtigt wie die umfangreiche Diskussion versicherungsrechtlicher Streitfragen in der Literatur.
Zum Autor
- Peter Schimikowski lehrt Versicherungsvertragsrecht an der Fakultät für Wirtschafts- und Rechtswissenschaften der FH Köln, ist Verfasser zahlreicher Veröffentlichungen und Mitglied der Schriftleitung der Fachzeitschrift "recht und schaden".
Zielgruppe
Für Studierende an Universitäten, Fachhochschulen, Berufsakademien und Fortbildungseinrichtungen der Versicherungswirtschaft sowie für alle Sachbearbeiter in Versicherungsunternehmen, Versicherungsmakler, Rechtsanwälte und Richter, die sich in das Versicherungsvertragsrecht einarbeiten möchten.