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Zum Werk
Jährlich ereignen sich in der Bundesrepublik Deutschland tausende von Gewalttaten. Die Opfer haben oft keinen realisierbaren Anspruch gegenüber den Schädigern. Diesem Personenkreis der Geschädigten kann durch Leistungen nach dem OEG geholfen werden.
Das Werk kommentiert die schwierige Rechtsmaterie entsprechend den Erfordernissen der Praxis in übersichtlicher und leicht verständlicher Weise.
Vorteile auf einen Blick
- Kommentierung aller relevanten Vorschriften des OEG
- Beachtung der maßgeblichen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts und der Landessozialgerichte
- vollständige Darstellung aller Hilfen nach dem OEG
Zum Inhalt
Besprochen werden alle relevanten Vorschriften des OEG in Ihren Zusammenhängen unter besonderer Beachtung der relevanten Rechtsprechung. Anschaulich ist vor allem die vollständige Darstellung aller Hilfen nach dem OEG.
Maßgebliche Verwaltungsvorschriften sind ebenso enthalten, wie Fragen zur Beweislast. Zudem werden ungeklärte Rechtsfragen wie beispielsweise zur Vernachlässigung von Kindern referiert und kommentiert.
Zur Neuauflage
Berücksichtigt ist die EU-Richtlinie zur Entschädigung der Opfer von Straftaten, ebenfalls bereits eingearbeitet sind die Änderungen durch das 3. OEGÄndG. Die vollständig überarbeitete Neuauflage stellt die maßgebliche Rechtsprechung des Bundessozialgerichts und der Landessozialgerichte sowie die aktuellen Entwicklungen der letzten Jahre anschaulich dar.
Insbesondere die Themen Stalking, Mobbing, Sexualstraftaten, Einbruchsdiebstahl, Schockschäden und Verletzungen durch unbekannte Täter werden eingehend dargestellt und kommentiert.
Zu den Autoren
Dr. Reinhard Gelhausen ist Präsident des Niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie a.D. Er ist Vorsitzender der Kommission Soziales Entschädigungsrecht/Schwerbehindertenrecht beim Deutschen Sozialgerichtstag.
Dr. Bernhard Weiner ist Rechtsanwalt und Mediator, er ist zudem Kuratoriumsvorsitzender der Stiftung Opferhilfe Niedersachsen.
Zielgruppe
Für Richter, Rechtsanwälte, Versorgungsämter, Landesämter und Hauptfürsorgestellen, Opferhilfeeinrichtungen und Wohlfahrtsverbände.