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Dieser bewährte Kurz-Kommentar wendet sich an drei Gruppen: Erstens an alle Handelsvertreter einschließlich der Versicherungs- und Bausparkassenvertreter sowie Vertragshändler und Eigenhändler, für die weitgehend Handelsvertreterrecht gilt; zweitens an Kaufleute und andere Unternehmer, die beim Vertrieb Handelsvertreter oder Vertragshändler einsetzen; drittens an gewerbliche Kunden und Verbraucher, die wissen müssen, worauf sie sich verlassen und an wen sie sich halten können.
Die Kommentierung stellt die Rechte und Pflichten der Beteiligten so kurz wie möglich, aber so ausführlich wie nötig dar. Sie berücksichtigt, dass die offenen Grenzen im Europäischen Binnenmarkt den Wettbewerb auch im Vertrieb intensiviert haben und dass Europäisches Handelsvertreterrecht in der Praxis der Europäischen Kommission und des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) an Bedeutung gewinnt.
An Materialien bringt der Kommentar unter anderem den Text der EG-Richtlinie, das erheblich erweiterte Fundstellenverzeichnis der Entscheidungen, die "Grundsätze zur Errechnung der Höhe des Ausgleichsanspruchs" (§ 89 b HGB) in der Versicherungswirtschaft und im Bausparbereich und die gegenüber der Vorauflage neu gefassten Wettbewerbsrichtlinien der Versicherungswirtschaft. Ein Handelsvertreter-Mustervertrag und ein Vertragshändler-Mustervertrag sind abgedruckt, der Handelsvertretervertrag synoptisch nun in neun Sprachen, der Vertragshändlervertrag synoptisch in deutscher, englischer und jetzt auch französischer Fassung. Diese Vertragsmuster wurden im Lichte der europäischen Kartellrechtsentwicklung neu bearbeitet. Für selbständige hauptberufliche Versicherungsvertreter kommt das Merkblatt über die Hauptpunkte eines Vertrags hinzu.
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Klarheit bei Provision, Ausgleichsanspruch und Gebietsschutz
Im Kommentierungsteil sind gegenüber der Vorauflage Hunderte von neuen Entscheidungen eingearbeitet, die das Handelsvertreterrecht teils einschneidend fortentwickelt haben. Berücksichtigt ist dort unter vielem Anderen die Aufhebung des § 88 HGB im Zuge der Neuregelung des Verjährungsrechts.
Ferner sind die Materialien über Europäisches Kartellrecht neu gefasst worden. Sie informieren darüber, wann Handelsvertreterverträge nicht unter Art. 81 EGV fallen und was bei der Abfassung von Handelsvertreterverträgen und Vertragshändlerverträgen aus der Sicht des europäischen Kartellrechts zu beachten ist.
Für Handelsvertreter (einschließlich Versicherungs- und Bausparkassenvertreter), Vertrags- und Eigenhändler, Wirtschaftsunternehmen, Rechtsanwälte, Richter.