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Am 17. Oktober haben Bundestag und Bundesrat einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Bewältigung der aktuellen Krise des Finanzsektors, dem Finanzmarktstabilisierungsgesetzt (FMStG) zugestimmt.
Das Gesetz ist in einem äußerst kurzen Gesetzgebungsverfahren entstanden und wirft eine Reihe diffiziler Fragen auf. Primär zielt das Gesetz auf die Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit von Finanzinstituten mit Sitz in Deutschland ab. Es hat ein enormes finanzielles Volumen und ist von hoher praktischer Bedeutung, denn die Möglichkeiten zur Unterstützung, die das Gesetz Unternehmen des Finanzsektors bietet, werden in zunehmendem Maße genutzt.
Bereits mehr als zwei Dutzend Institute haben Anträge auf Finanzhilfen gestellt.
Diese erste zusammenhängende Kommentierung erläutert nun, nach einer Einführung zur Entstehung und zu den Grundüberlegungen des Gesetzes erstmals das brandneue Finanzmarktstabilisierungsgesetz (FMStG).
Kommentiert werden die in Art. 1 und Art. 2 erlassenen neuen Gesetze sowie die Änderungen des KWG, des Versicherungsaufsichtsgesetzes, sowie der Insolvenzordnung.
- Art. 1: Gesetz zur Errichtung eines Finanzmarktstabilisierungsfonds (FmStFG)
- Art. 2: Gesetz zur Beschleunigung und Vereinfachung des Erwerbs von Anteilen an sowie Risikooptionen von Unternehmen des Finanzsektors durch den Fonds (BeschlG)
- Art. 3: Änderung des § 36 Abs. 1 KWG
- Art. 4: Änderungen des § 83a Versicherungsaufsichtsgesetz
- Art. 5: Änderung des § 19 Abs. 2 InsO
Neben den einzelnen Erläuterungen folgt ein Überblick über die Regelungen in den USA, England und Frankreich.
Die Kommentierung ist hochaktuell und berücksichtigt die bereits zum FMStG vorhandene Literatur.
- Erste Kommentierung des FmStG
- Praxistauglich und anschaulich dargestellt
- Mit nötigen Hintergründen (Gesetzestexte, Begründung RegE etc.)
Die Herausgeber und weiteren Bearbeiter sind Rechtsanwälte der deutschen und ausländischen Büros der Sozietät Skadden, Arps, Slate, Meagher & Flom LLP mit langjähriger Erfahrung im Bereich Kapital- und Finanzmarktrecht.
Für Unternehmen des Finanzsektors, Vorstände, Justiziare, Rechtsanwälte, Berater und Wirtschaftsprüfer.