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Wissenschaft und Rechtsprechung haben das kollektive Arbeitsrecht im Allgemeinen und das Tarifvertragsgesetz im Besonderen in den letzten Jahren weiterentwickelt. Der Auslegung und Entwicklung des Tarifrechts kommt besondere Verantwortung zu, zumal der soziale Friede in Umbruchzeiten in hohem Maße vom Konsens der Sozialpartner abhängt.
An den Anfang des Werkes stellen die Verfasser einen geschichtlichen Abriss des Gesetzes sowie eine ausführliche Einleitung, die sich insbesondere mit den Aufgaben und Grenzen der Tarifautonomie sowie dem Verhältnis des Tarifvertrages zu höherrangigem Recht beschäftigt.
Die eingehende Kommentierung der einzelnen Bestimmungen berücksichtigt die gesamte Rechtsprechung und Literatur.
Die 7. Auflage bringt den Kommentar auf den Stand Mitte 2006. Sie berücksichtigt die Entwicklung des Tarifvertragsrechts in der breiten Rechtsprechung und Rechtslehre und in der arbeitsrechtlichen Praxis. Sie geht zusammengefasst auch auf die Reformvorschläge ein, die im Bundestag eingebracht worden sind oder im juristischen Schrifttum veröffentlicht wurden. Das Arbeitnehmer-Entsendegesetz ist im Anhang zur Allgemeinverbindlicherklärung mit erläutert.
Schwerpunkte der Neubearbeitung sind:
- die immer wieder aufflackernde Diskussion zur Bindung der Sozialpartner an die Grundrechte und damit verbunden die inhaltlichen Grenzen der Tarifautonomie durch die modernen Diskriminierungsverbote;
- die erneuerte Theorie des Tarifvertrages als kollektiv ausgeübte Privatautonomie mit Folgen für die Einschränkung der Nachwirkungen;
- die Tariffähigkeit neuer Gewerkschaften;
- die weit verbreitete Bezugnahme auf den jeweils gültigen Tarifvertrag ohne Rücksicht auf die Tarifgebundenheit des Arbeitnehmers sowie die Nachwirkung nicht mehr anwendbarer Tarifverträge;
- das Verhältnis des Tarifvertrages zur Betriebsvereinbarung, insbesondere die Notwendigkeit sog. Öffnungsklauseln und des Günstigkeitsprinzips;
- die gesetzlich unbefriedigende Regelung der Publizität von Tarifverträgen;
Insbesondere wurde die neuere Rechtsprechung zur Tariffähigkeit von Arbeitnehmervereinbarungen sowie zur Tarifzuständigkeit eingearbeitet.
Aktualisiert wurde ferner das Kapitel zu den Wirkungen des Tarifvertrages nach Austritt aus dem Arbeitgeberverband bzw. der Gewerkschaft sowie zur Beendigung der Verbandsmitgliedschaft. Sowohl das Inkrafttreten des Schuldrechtmodernisierungsgesetzes als auch die jüngsten Entwicklungen in der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts erforderten, den Abschnitt, der sich mit der Bezugnahme des Arbeitsvertrages auf Tarifverträge befasst, auszubauen und neu zu fassen.
Für Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretungen, Personalabteilungen, Betriebsräte, Rechtsanwälte, Richter.