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Ab dem 1. Juli 2008 wird es Rechtsanwälten unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt sein, mit ihren Mandanten Erfolgshonorare auszuhandeln. Entsprechende Vereinbarungen müssen aufgrund einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahre 2006 zukünftig möglich sein, wenn der Rechtssuchende ohne diese Alternative davon absehen würde, den Rechtsweg zu beschreiten. Da nahezu jeder Rechtsanwalt mit entsprechenden Mandaten in Kontakt kommen und diese ungern der Konkurrenz überlassen wird, betrifft diese wichtige Neureglung die gesamte Anwaltschaft. Die Zulässigkeit und Wirksamkeit entsprechender Vergütungsvereinbarungen ist allerdings an enge rechtliche Voraussetzungen gebunden. Der Rechtsanwalt ist insbesondere verpflichtet, das Zustandekommen der Vereinbarung und die vorangehende Beratung seines Mandanten ausführlich zu dokumentieren. Rechtsanwälte, die von der Möglichkeit der erfolgsorientierten Honorierung Gebrauch machen wollen, sind daher zu noch genauerer Vorbereitung und Prüfung ihrer Mandatsvereinbarungen verpflichtet.
Das neue Werk zeigt dem Rechtsanwalt verständlich und praxisorientiert auf, unter welchen Voraussetzungen er mit seinen Mandanten eine wirksame und nachhaltige, erfolgsbasierte Vergütung vereinbaren kann. Auch alle übrigen Arten der Gebühren- und Vergütungsvereinbarung werden auf Grundlage des neuen Rechts ausführlich dargestellt.
Neben einer ausführlichen Erläuterung der Neuregelungen bietet das Werk zahlreiche Arbeitshilfen wie Checklisten, Praxisbeispiele und Mustervereinbarungen.
Joachim Teubel ist Rechtsanwalt und Notar in Hamm und zählt zum Vorstand der dortigen Rechtsanwaltskammer. Er ist als Gebührenreferent bereits durch zahlreiche Veröffentlichungen (insbesondere als Herausgeber und Autor des "Münchener Anwaltshandbuchs Vergütungsrecht") und Vorträge in Erscheinung getreten. Herbert P. Schons ist Rechtsanwalt und Notar in Duisburg und Vizepräsident der Rechstanwaltskammer Düsseldorf. Auch er ist durch diverse einschlägige Publikationen als Gebührenrechts-Experte ausgewiesen. Beide Autoren waren als Mitglieder des "BRAG-Gebührenausschusses" der Bundesrechtsanwaltskammer maßgeblich am Zustandekommen der einschlägigen Neuregelungen beteiligt.
Für alle Rechtsanwälte.