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Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit der Frage, wie ein umsetzbarer und gleichzeitig rechtskonformer Rahmen geschaffen werden kann, um die Dokumentation insbesondere von Großprojekten ordnungsgemäß zu erbringen. Das Ziel ist es, eine Dokumentation zu erstellen, die so umfangreich ist, dass sie als Beweislast für die eigene Leistung im Verlauf der Planung und der Ausführung dienen kann. Besonderes Augenmerk wird dabei auf die HOAI, die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure gelegt. Sie ist im klassischen Sinn zwar keine Rechtsgrundlage, die Vorgaben zur Leistungserbringung macht, sondern hat reinen preisrechtlichen Charakter. Dennoch ist sie in der Praxis häufig Grundlage zahlreicher Architektenverträge und sie bietet Leistungskataloge, die so umfangreich sind, dass sie die mangelfreie Herstellung von Bauwerken ermöglichen. Da der gesamte Planungsprozess sehr umfangreich ist, beschränkt sich die vorliegende Arbeit nur auf ausgewählte Leistungsphasen; von der ersten Grundlagenermittlung über die Vorplanung bis hin zu einer genehmigungsreifen Entwurfsplanung und abschließend der oftmals fehlerbehafteten Objektüberwachung.