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Die Bauwirtschaft ist mit einem Bauvolumen von derzeit 255 Mrd. Euro einer der gr6Bten produzierenden Wirtschaftszweige in Deutschland. Ais Wirt schaftszweig, der in seinem W ohl und Wehe von der allgemeinen wirtschaftli chen Entwieklung extrem abhangig ist, braucht er in besonderem MaBe ver Hissliche und attraktive Rahmenbedingungen am Standort Deutschland. Faire und ausgewogene Vertragsbedingungen sind dabei ein essentieller Bestandteil. Leider sieht gerade in diesem Punkt die Realitiit ganz anders aus. Einseitig vorformulierte Vertrage, die die Grundlage fUr eine Vielzahl von Vertragsabschliissen bieten sollen, pragen die Bauvertragslandschaft. Die Fiille der dabei anzutreffenden Vertragsbedingungen, die nieht den Bestimmungen des AGB-Rechts (§§ 305 ff. Biirgerliehes Gesetzbuch) standhalten, ist er schreckend. Oft wird erst nach Jahren in einem Gerichtsverfahren entschieden, ob eine Klausel wirksam oder ungiiltig ist. Dies kann sich jedoch kein Untemehmen leisten, bedeutet dies doch Jahre offenstehender (W erklohn-) Forderungen, Liquidationsprobleme und Streit. Dieser bisher eingeschlagene Weg, d.h. die unzulassige Obertragung von Risiken auf den Vertragspartner mit der Folge der rechtlichen Ungewissheit, ob die Klausel vor einem Gericht standhalt, ist falsch. Er fUhrt in die bekannte Sackgasse. Aus diesem Grund ist sowohl bei den Bauuntemehmen als auch bei den Auftraggebem ein Umdenken unab dingbar.