Das Werk enthält die Fallpauschalenvereinbarung 2020 (FPV 2020) inkl. aller Anlagen. Kernelement der FPV 2020 ist der Fallpauschalenkatalog. Ab dem Jahr 2020 werden die Pflegepersonalkosten der Krankenhäuser aus den DRG-Fallpauschalen ausgegliedert und über ein krankenhausindividuelles Pflegebudget finanziert. Die Ausgestaltung des neuen Finanzierungsrahmens ab 2020 stellt die nachhaltigste Veränderung im DRG-System seit seiner Einführung dar. Die DRGs ohne Pflegepersonalkosten werden als aG-DRGs ("a" für "ausgegliedert") bezeichnet.