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Elke Herrmann untersucht vier elementare Bereiche des Sachenrechts. Die zentrale und überzeitliche Einrichtung des Eigentums ist prägend für das Privatrecht und die Rechtsordnung im Ganzen und wie wenige andere Rechtsinstitute Gegenstand auch außerrechtlicher Betrachtungen. Die Autorin stellt dieses in seiner Bedeutung, Ausgestaltung, seinen rechtshistorischen Entwicklungen und angeblichen heutigen Wandlungen dar und charakterisiert es. Von gleich fundamentaler Bedeutung ist der Besitz . Er ist seit jeher eines der schwierigsten Privatrechtsinstitute. Bisher ungelöste Fragen könnten nach Auffassung der Autorin besser durch stärkere Beachtung der anerkannten Regeln der Methodik beantwortet werden. Fallen Eigentum und Besitz, an sich zusammengehörig, auseinander, kann das Eigentümer-Besitzer-Verhältnis entstehen. Hier geht es Elke Herrmann darum, die Grundstrukturen freizulegen, die von den durch Literatur und Judikatur geschaffenen ,Schichten' überdeckt werden. Die beschränkten Sachenrechte werden unter dem besonderen Aspekt untersucht, den Anton Menger dem Eigentum zugeschrieben hat und wonach das Sachenrecht "Nichts als eine vollständige Entfaltung des Privateigentums" sei.