Vortrag, gehalten vor der Juristischen Gesellschaft zu Berlin am 18. April 2001.
Der Text greift unterschiedliche Auspr"ngen kollektiver Verantwortung im Strafrecht auf: von der individuellen Zurechnung kollektiven Handelns, insbesondere bei bestimmten Teilnahmeformen, "ber die unmittelbare Zurechnung zu Kollektiven als einem Problembereich vor allem des Wirtschafts- und V"lkerstrafrechts, bis hin zu einer den einzelnen T"r entlastenden sozialen Mitverantwortung Dritter.