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Welche sozialrechtlichen Streitigkeiten entscheidet die Sozialgerichtsbarkeit?
Worin besteht die Eigenständigkeit des Gerichtszweigs?
Welche Klagearten stehen hier zur Verfügung?
Wie ist ein Widerspruchsverfahren nach dem SGG zu führen?
Wann und wie kommt nach dem SGG ein vorläufiger Rechtsschutz in Frage?
Wie sind Rechtsmittelverfahren strukturiert?
Was kostet im Einzelfall Rechtsschutz nach dem SGG?
In dem Arbeitshandbuch beantworten die Autoren alle diese und weitere Fragen zur Sozialgerichtsbarkeit präzise und praxisnah. Die zweite Auflage wurde u.a. erweitert um Erläuterungen zur Präklusion verspäteten Vorbringens, zur Fiktion einer Klagerücknahme und zur Entscheidungskonzentration in Musterverfahren. Auch die Kapitel zu Vorverfahren und Kostenrecht wurden ergänzt. Die Autoren behandeln jeden Bereich des SGG eingehend und zeigen Rechtsgrundlagen, Voraussetzungen und Besonderheiten des Verfahrens auf:
Die Eigenständigkeit der Sozialgerichtsbarkeit bleibt verfassungsrechtlich begründet. Das Gesetz eröffnet den Rechtsweg zu diesem Gerichtszweig in bestimmten sozialrechtlichen Angelegenheiten. Zu den bedeutsamen Klageformen zählt hier vor allem die unechte Leistungsklage. Ihr geht regelmäßig ein Widerspruchsverfahren voraus. Eine im Einzelfall notwendige gerichtliche Entscheidung treffen nach besonderer Gerichtsverfassung Berufsrichter mit ehrenamtlichen Richtern. Nach erneuertem Verfahrensrecht hat der vorläufige Rechtsschutz durch aufschiebende Wirkung oder einstweilige Anordnung vermehrt praktische Bedeutung. Kostenrechtlich begünstigt das Sozialgerichtsgesetz weiter vor allem Versicherte, Leistungsempfänger und behinderte Menschen.
Mit zusätzlichen plastischen Beispielsfällen sowie Übungen mit Lösungen schärfen die Autoren den Blick für das Wesentliche. Prägnante Merksätze verstärken den Lerneffekt. Ausgewählte Auszüge aus der nicht nur höchstrichterlichen Rechtsprechung runden den Leitfaden ab.
Das Lehr- und Lernbuch richtet sich an Dozenten und Studierende an Fachhochschulen und Universitäten, Lernende und Lehrende an anderen Einrichtungen zur Aus- oder Fortbildung, praktische Rechtsanwender in Verwaltungen, Gerichten und Verbänden sowie an selbständige Prozessvertreter. Empfohlen sei das Buch im Übrigen jedem sonst fachlich Interessierten.