In the sale you will find especially cheap items or current promotions.
Want to part with books, CDs, movies or games? Sell everything on momox.com
Das RVG-Handbuch für jede Kanzlei
Zum Werk
Dieser bewährte Bestseller hilft Auszubildenden, Anfängern und Fortgeschrittenen, sich im komplexen Anwaltsgebührenrecht zu orientieren. Der Autor - rund 30 Jahre als Bürovorsteher in Anwaltskanzleien und seit langen Jahren als Referent zum Gebührenrecht tätig - versteht es, die komplizierte Materie der Rechtsanwaltsvergütung einfach, übersichtlich und anschaulich darzustellen. Zahlreiche Beispiele mit Musterlösungen ermöglichen eine effektive Selbstkontrolle. In ausführlichen Fußnoten findet der Leser weiterführende Hinweise auf Rechtsprechung und Schrifttum. Das Werk ermöglicht somit eine ebenso zügige wie nachhaltige Gebührenberechnung.
Folgende Themenkomplexe werden behandelt:
- Einführung
- Abrechnung der Vergütung
- Allgemeine Gebühren
- Außergerichtliche Tätigkeit
- Zivilprozess
- Prozesskostenhilfe/Verfahrenskostenhilfe
- Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit
- Familien- und Lebenspartnerschaftssachen
- Gebühren im gerichtlichen Mahnverfahren
- Zwangsvollstreckung
- Besondere Gerichtsbarkeit
- Straf- und Bußgeldsachen
Vorteile auf einen Blick
- RVG auf den Punkt gebracht
- mit vielen Beispielen und Hinweisen
- ermöglicht eine schnelle und korrekte Gebührenabrechnung
Zur Neuauflage
Die 17. Auflage bringt das Werk auf den Rechtsstand 1.10.2015. Die Neuauflage berücksichtigt dabei bereits die erste Rechtsprechung zum 2. KostRMoG sowie zahlreiche weitere aktuelle kostenrechtliche Entscheidungen des BGH und anderer Gerichte. Daneben gab es seit der Vorauflage einige Gesetzesänderungen im RVG, die u.a. Änderungen bei der Abrechnung von Bußgeldsachen mit sich gebracht haben. Diese werden ebenfalls berücksichtigt.
Daneben wird das Werk natürlich auch auf den aktuellen Stand in der Rechtsprechung gebracht.
Zielgruppe
Für Rechtspfleger, Bürovorsteher, Rechtsanwaltsfachangestellte, Auszubildende, Rechtsanwälte und Rechtsreferendare.