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Studienarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht, Note: 1,3, FOM Essen, Hochschule für Oekonomie & Management gemeinnützige GmbH, Hochschulleitung Essen früher Fachhochschule, Veranstaltung: Berufsbegleitender Aufbaustudiengang zum Master of Arts (M.A.), Sprache: Deutsch, Abstract: Seit 1975, dem Internationalen Jahr der Frau, ist die Gleichberechtigung der Frau weltweit im Bewusstsein von Politik und Wirtschaft verankert. 1979 mündeten die internationalen Bemühungen im Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Beseitigung jeder Form der Diskriminierung der Frau. Jedoch dauerte es noch viele Jahre, bis das Thema auch in Deutschland angekommen war.
Die Bundesregierung legt in ihrer Antidiskriminierungspolitik neben der Diskriminierung aufgrund der Rasse den Schwerpunkt auf die Diskriminierung wegen des Geschlechts, insbesondere auf die Benachteiligung der Frau. Das DIW Berlin, das regelmäßig den Anteil von Frauen in Führungsgremien der größten deutschen Wirtschaftsunternehmen analysiert, stellt fest, dass Frauen in Vorständen und Aufsichtsräten in der Minderheit sind. Dabei haben Unternehmen bereits 2001 eine freiwillige Selbstverpflichtung zur Erhöhung des Frauenanteils in Führungspositionen abgegeben. Es verwundert deshalb nicht, dass die Benachteiligung von Frauen zunehmend in den politischen Fokus gerät und aktuell in der Diskussion einer Frauenquote mündet.
Vor diesem Hintergrund soll diese Seminararbeit zeigen, ob sich eine Frauenquote für Führungspositionen mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz vereinbaren lässt. Dazu wird zunächst erläutert, was unter einer Frauenquote zu verstehen ist und welche Ziele mit ihr verfolgt werden. Eine Zusammenfassung des bisherigen Umsetzungsstandes in Deutschland rundet diesen Abschnitt ab. Anschließend wird der rechtliche Rahmen zur Antidiskriminierung der Frau skizziert, da sich die Auslegung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetze