- Rechtsstand:
- April 2016 -
Der Lehrbrief "Öffentliches Baurecht" versteht sich sowohl als unterrichtsbegleitende Lektüre für Ausbildungs- und Fortbildungsteilnehmer als auch als Einstiegswerk für Bedienstete der öffentlichen Verwaltung (sowohl im kommunalen als auch im staatlichen Bereich).
Er soll einen ersten Überblick über die komplexe Materie des öffentlichen Baurechts verschaffen, gleichzeitig aber auch das Zusammenwirken der bundesgesetzlichen Vorschriften (vorrangig des BauGB und der BauNVO) und des Landesrechts (vorrangig der SächsBO) und schließlich der Regelungen außerhalb des Baurechts vermitteln. Dies spiegelt auch die Anforderungen an die Rechtsanwender in der Praxis, z.B. in einer Bauaufsichtsbehörde, wieder. Daher bereitet der Lehrbrief, die Inhalte praxis- und handlungsorientiert auf, insbesondere durch Beifügung von Übersichten, Zeichnungen und kleinen Übungsfällen und Kontrollfragen.
Dem Lehrbrief liegt der Rechtsstand zum
- 4.2016 zu Grunde. Damit erfasst er auch die jüngste Novellierung des BauGB durch das Gesetz über Maßnahmen im Bauplanungsrecht zur Erleichterung der Unterbringung von Flüchtlingen und durch Art. 6 des Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes (AsylVfBG), mit dem das BauGB neuerlich hinsichtlich der Unterbringung von Flüchtlingen geändert worden ist. Ebenso sind die landesgesetzlichen Änderungen eingearbeitet, die mit der Änderung der Sächsischen Bauordnung (SächsBO) vom 16.12.2015 verbunden sind.