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Immer wieder wird von Kritikerseite gegen Rudolf Steiner und die Anthroposophie der Vorwurf rassistischer Elemente erhoben.
In den Niederlanden gerieten dadurch die Waldorfschulen in die Schlagzeilen. 1996 beauftragte die Anthroposophische Gesellschaft der Niederlande eine Kommission unter der Leitung des in Den Haag arbeitenden Menschenrechtsexperten Ted van Baarda mit einer Untersuchung solcher Vorwürfe.
Die von ihm zusammengestellte Kommission unterzog daraufhin das 89.000 Seiten umfassende Gesamtwerk Rudolf Steiners einer eingehenden Untersuchung.<p>Der entstandene Bericht macht nicht nur die zu Beginn des Jahrhunderts entstandene Anthroposophie im Kontext historisch paralleler Strömungen verständlich, darüner hinaus wird das Steinersche Gesamtwerk in Bezug auf Äußerungen befragt, die nach dem heutigen Stand des Rechtsbewusstseins missverständlich, diskriminierend oder gar strafbar wären.<p>Bezugspunkte sind dabei neben dem niederländischen Strafrecht international gültige Konventionen. Ein für die deutsche Ausgabe aufgenommender Anhang widmet sich der etwas abweichenden Rechtslage in Deutschland.<p>Mit dem hier vorgelegten Untersuchungsbericht stellt sich die Anthroposophie auf konstruktive Weise der Kritik und schließt sich aktiv dem Strom modernen Menschenrechtsdenkens an.